wylco GmbH, nachfolgend wylco genannt.
Humboldtstrasse 6, CH-3013 Bern, Stand 1. Januar 2025
Grundsätze
Bei kundenbezogenen Tätigkeiten richtet sich wylco nach den gesetzlichen Bestimmungen und Grundsätzen über die Lauterkeit der Werbung. wylco behält sich vor, Aufträge abzulehnen, die diesen Bestimmungen oder ethischen Grundsätzen nicht entsprechen. Als Auftragnehmer wahrt wylco die Interessen der Kunden nach bestem Wissen und Gewissen. Sämtliche auftragsbezogenen Informationen und von Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen werden streng vertraulich behandelt.
Leistungen & Verbindlichkeiten
Für neue Kunden ist die erste Besprechung unentgeltlich und für beide Parteien unverbindlich. Alle der ersten Besprechung folgenden Tätigkeiten sind entgeltlich. Ohne eine anders lautende Vereinbarung rechnet wylco die erbrachten Leistungen grundsätzlich nach Aufwand ab. Die Leistungen erfolgen entsprechend den getroffenen Vereinbarungen. Offerten sind nur insofern verbindlich, als die Basis der Offerte klar definiert werden kann. Offerten sind, falls nicht anders vereinbart 30 Tage gültig. Sollten sich im Verlauf der Auftragsbearbeitung infolge Veränderungen der Aufgabenstellung Mehrkosten ergeben, so sind diese im Voraus mit dem Auftraggeber abzusprechen und durch diesen zu genehmigen. Abweichende oder zusätzliche Leistungen, die beim Briefing und/oder der Auftragserteilung nicht enthalten sind, werden jeweils zusätzlich in Rechnung gestellt. In den Offerten nicht enthaltene Spesen, Materialkosten sowie Autorkorrekturen werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet. Mit der Erteilung eines Auftrages in schriftlicher und/oder mündlicher Form oder mit der Akzeptanz der Auftragsbestätigung von wylco, erklärt der Auftraggeber, dass die AGB der wylco gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen bedürfen der Schriftform.
Honorar
Das Honorar richtet sich nach den Kostensätzen, welche zur Zeit des Angebots gültig sind. Im Falle von errechneten Gesamtpreisen verpflichtet sich wylco nicht, die zugrundeliegenden Ansätze und Aufwandabschätzungen detailliert auszuweisen. Alle Ansätze und errechneten Preise in Offerten verstehen sich als Nettopreise exklusive Mehrwertsteuer. Grundlage für eine Offerte sind immer die vom Auftraggeber erhaltenen Detailangaben.
Fremdkosten
Aufträge an Dritte erteilt wylco im Namen und auf Rechnung der Kunden. Für Fremdleistungen unterbreitet wylco dem Kunden in der Regel Originalofferten. Fakturen von Dritten werden durch wylco kontrolliert und zur direkten Begleichung an den Kunden weitergeleitet. Für Forderungen Dritter, die dem Kunden direkt in Rechnung gestellt werden, übernimmt wylco keine Verpflichtungen. Bei wiederkehrenden Leistungen Dritter, so zum Beispiel Abonnements- oder Lizenzkosten für technische oder andere Dienstleistungen (Hosting, CMS- und Plugin-Lizenzen, Newsletter-Tools etc.) können zusätzliche Kosten in Folge Währungsschwankungen und Preisänderungen an den Kunden weitergegeben werden.
Zahlungskonditionen
wylco ist bei Einzelaufträgen grundsätzlich berechtigt, bei laufenden Aufträgen Akonto-Rechnungen zu stellen. Die Höhe des Akontobetrages richtet sich in der Regel nach den Leistungen, die bis zu diesem Zeitpunkt durch wylco erbracht worden sind. Sämtliche Rechnungen sind innert 20 Tagen ohne jeden Abzug zahlbar. wylco behält sich vor, die Zahlungsfrist auf 10 Tage festzusetzen. Bei Honoraren über CHF 5‘000 ist wylco grundsätzlich berechtigt, eine Akontozahlung in Höhe von 1/3 des Offertenbetrages bei Auftragserteilung zu verlangen. Für den Fall des Zahlungsverzugs oder der unvollständigen Zahlung unserer Honorare behält sich wylco das Recht vor, die Arbeiten zurückzufordern und deren Nutzung bis zur vollständigen Vertragserfüllung zu untersagen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine werden Mahnspesen von Pauschal CHF 20.– sowie 10% Verzugszins vom Rechnungstotal, laufend ab Fakturadatum geltend gemacht werden.
Reklamationen
Reklamationen sind innert 7 Tagen nach Erhalt der Arbeiten und/oder Produkte schriftlich an wylco zu richten. Andernfalls gilt die Lieferung als angenommen und akzeptiert. Reklamationen bei Leistungen Dritter, zu deren Beschaffung wylco lediglich als Vermittler aufgetreten ist, liegen nicht in der Verantwortung von wylco. wylco setzt sich in genanntem Falle als Vermittler für eine faire Regelung zwischen Kunde und Dritten ein, kann jedoch für allfällig entstandene Schäden nicht belangt werden. In jedem Fall trägt der Kunde durch die Unterzeichnung des «Gut zur Publikation» die volle Verantwortung für Form, Farbe und Inhalt aller Kommunikationsmittel. Verzichtet der Kunde aus Termin- oder Kostengründen auf durch wylco empfohlene Kontrollmittel und/oder das oben erwähnte Prozedere, so übernimmt wylco keine Verantwortung für allfällige Beanstandungen der Ergebnisse.
Unterlagen
wylco übernehmen die Aufbewahrung von durch wylco erstellten Vorlagen/Daten auf eigene Rechnung und Gefahr für die Mindestdauer eines Jahres. Unterlagen von Kunden werden nach Ausführung des Auftrages retourniert.
Lieferfristen & Termine
Fest zugesicherte Publikationstermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen/Informationen vereinbarungsgemäss bei wylco eintreffen und der Kunde die vereinbarten Termine für die Freigabe (Gut zur Publikation) einhält. Für Terminverzögerungen, die durch verspätet eingereichte Kundenunterlagen, durch Änderungswünsche des Kunden oder durch Erweiterung des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfanges entstehen, kann wylco nicht haftbar gemacht werden. Überschreitungen des Publikationstermins, für welche wylco kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, Stromunterbruch etc. sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder wylco wegen entstandenen Schadens verantwortlich zu machen.
Urheberrechte
Der Kunde anerkennt ausdrücklich, dass das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit von wylco geschaffenen Design- und Programmier-Leistungen, bei wylco verbleibt. Ohne ausdrückliches Einverständnis von wylco dürfen keinerlei Änderungen den grafischen Erzeugnissen und Programmierarbeiten von wylco vorgenommen werden. Sämtliche Gestaltungsvorschläge (Entwürfe, Skizzen) und ausdrücklich alle nichtgewählten Varianten bleiben im Besitz von wylco und werden dem Auftraggeber nicht ausgehändigt. Alle designrelevanten Gestaltungen von nichtgewählten Varianten, insbesondere die auftragsbezogen gestalteten Formen, Farben, Schriften und deren Kombinationen sowie nicht eingesetzter Programm-Code, dürfen ohne Genehmigung von wylco in keiner Form weiterverwendet werden. Eine Verwendung solcher Erzeugnisse darf erst nach der Zustimmung von wylco und nach Abgeltung eines gesondert zu vereinbarenden Honorars erfolgen.
offene Daten/Rohdaten
Alle offenen Daten/Rohdaten wie z.B. Reinzeichnungen, Bilddaten, Illustrationen sowie elektronische Daten und Codes sind urheberrechtlich Eigentum von wylco und verbleiben in deren Besitz. Die Herausgabe von offenen Daten an den Auftraggeber bedarf einer schriftlichen Vereinbarung und wird zu einem gesondert zu vereinbarenden Honorar verrechnet.
Nutzung
Mit der Honorarzahlung wird das zeitliche und das örtliche uneingeschränkte Nutzungsrecht der endgültigen Erzeugnisse abgegolten. Unter Nutzungsrecht versteht wylco den Umfang der vorgesehenen Nutzung, wie diese vom Kunden bei Auftragserteilung definiert wurde. Jede weitergehende Nutzung, auch eine Folgenutzung (Adaptation für andere Anwendungen etc.), welche zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht vorgesehen war, ist zusätzlich honorarpflichtig. Die Höhe des Zusatzhonorars richtet sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Nutzungserweiterung. Nach Auflösung der Zusammenarbeit ist die Nutzung nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis von wylco möglich. Die Tätigkeit für einen Kunden kann wylco in eigenen Werbeaktionen erwähnen oder in der Presse veröffentlichen. Darüber hinaus ist wylco berechtigt, die von wylco entwickelten Kommunikationsmittel auf der eigenen Webseite abzubilden und zu beschreiben. wylco ist berechtigt, von den für den Kunden gestalteten Kommunikationsmitteln auf eigene Kosten Fortdrucke in beliebiger Menge herzustellen und zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
Rechtsabklärung
Im Bereich Produktedeklaration, Muster- und Markenschutz ist es Obliegenheit des Auftraggebers, die rechtlichen Abklärungen vorzunehmen, welche die Rechtssicherheit in allen Belangen garantieren. Bei allen Gestaltungselementen (Logos, Fotos, Illustrationen, Formdesign etc.), Texten und digitalen Daten, welche vom Auftraggeber angeliefert wurden, geht wylco davon aus, dass der Auftraggeber im Besitz der entsprechenden Nutzungsrechte ist. Für allfällige Rechtsverletzungen in diesem Zusammenhang lehnt wylco jegliche Verantwortung ab.
Teilnichtigkeit
Die teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand die Stadt Bern, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht. Gemäss diesen Geschäftsbedingungen abgeschlossene Verträge unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.